Wertgutachten

 

Bei Vorliegen von Gesellschaftsverträgen, im Scheidungsfall (Zugewinnausgleichsfälle) oder bei Erbauseinandersetzungen ist in vielen Fällen der Unternehmenswert zu ermitteln. Für angestrebte außergerichtliche Einigungen erstelle ich Ihnen ein unabhängiges Wertgutachten, das allen Beteiligten eine sachgerechte Entscheidungsgrundlage liefert und eine fundierte und transparente Wertermittlung beinhaltet, die auch bei einer etwaigen gerichtlichen Fortsetzung von Streitigkeiten eine vertrauenswürdige Grundlage bietet.

 

Eine professionelle, neutrale, sachgerechte und ganzheitliche Beurteilung ist Voraussetzung für eine außergerichtliche Einigung. Dies sollte von den Beteiligten angestrebt werden, weil die finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen erheblich sein können. Eine außergerichtliche Einigung der Beteiligten auf der Grundlage der Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen ist nicht nur vergleichsweise schnell, sondern auch kostengünstig und kann als verbindliche Entscheidungsgrundlage dienen.

 

In Ehescheidungsverfahren zwecks Ermittlung des Zugewinnausgleiches sind zahlreiche Besonderheiten, wie z. B. latente Ertragsteuern zu berücksichtigen. Unternehmensbewertungen im Familien- und Erbrecht unterliegen wirtschaftlicher und rechtlicher Besonderheiten. Hier ist insbesondere die spezifische Rechtsprechung in der Bewertung zu berücksichtigen.

 

Was ist Ihr Unternehmen wert?

 

Beim Verkauf des Unternehmens als Ganzes oder in einzelnen Anteilen, bei gesellschafts-, erb- oder familienrechtlichen Auseinandersetzungen u.v.m. können sich folgende Fragen ergeben:

 

• Zu welchem Preis kann das Unternehmen am Markt verkauft werden?

• Wie hoch ist das Auseinandersetzungsguthaben ausscheidender Gesellschafter?

• Wie ist das Unternehmen zu bewerten, wenn es auf die Kinder übertragen werden soll?

• Wie hoch ist der Unternehmenswert oder der Anteilswert an einem Unternehmen im Rahmen der Feststellung von Zugewinnausgleichsansprüchen?

• Wie hoch ist der Unternehmenswert bei Erbschaft eines Unternehmens?

 

Wir sind Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und haben zusätzlich eine besondere Sachkunde als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wirtschaftsanalysen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)". Mit unserer Bewertungsmethode finden individuelle Anforderungen, wie zum Beispiel der Bewertungsanlass, die Inhaber-, Standort- oder Branchenbezogenheit besondere Berücksichtigung.

 

Unsere Gutachten geben Aufschluss über den Wert Ihres Unternehmens oder Ihrer Unternehmensanteile.

Hinsichtlich einiger durchgeführter Referenzprojekte als wirtschaftlicher Sachverständiger verweise ich unter der Rubrik "Unternehmen"auf Projekte B. Sachverständiger und Gutachter.

 

Weitere Referenzprojekte zur Unternehmensbewertung können Sie unter "Unternehmen", Seite Projekte, hier Projekte A. Unternehmensbewertung einsehen.

 

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