Sachverständiger und Gutachten

 

Die Tätigkeit als Sachverständiger wirtschaftlicher Fragestellungen für private Auftraggeber und Gutachter für deutsche Gerichte sowie die Erstellung von Unternehmensbewertungsgutachten sind Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Einen Auszug durchgeführter Unternehmensbewertungen sowie erstellter Gerichtsgutachten können Sie unter Rubrik "Unternehmen", hier Seite "Projekte" unter "A. Unternehmensbewertung" sowie "B. Sachverständiger und Gutachten" entnehmen.

 

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

 

Die Nachfrage nach fachlich fundierten Sachverständigendienstleistungen nimmt permanent zu. Dies betrifft sowohl private Verbraucher und Unternehmen als auch die Zivil- und Strafgerichte.

 

Im Zivilrecht werden vom BGH und den Oberlandesgerichten Entscheidungen zunehmend an die Vorinstanzen zurückverwiesen, da die Beschlüsse und Urteile häufig keine ausreichenden Analysen und Prüfungen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens enthielten. Es wird u.a. häufig bemängelt, dass keine hinreichenden wirtschaftlichen Analysen zur Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage vorgenommen wurden und damit keine ausreichenden Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Adressaten vorliegen. Insbesondere die fehlenden Darlegungen zu wirtschaftlichen Quantitäten, der Liquiditätslage oder finanzieller Kennziffern führen zu nicht hinreichenden Feststellungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Adressaten des betreffenden Unternehmens.

 

Dies gilt auch für das Strafrecht, in dem Feststellungen zum Vorliegen eines ökonomischen Nachteils der Höhe nach zu beziffern ist und dessen Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen konkret darzulegen ist (vgl. BVerfG, 2 BvR 2559/ vom 23.6.2010, Absatz-Nr. 112). Das Bundesverfassungsgericht bestimmt explizit: "Anerkannte Bewertungsverfahren und -maßstäbe sind zu berücksichtigen; soweit komplexe wirtschaftliche Analysen vorzunehmen sind, wird die Einbeziehung eines Sachverständigen erforderlich sein." (BVerfG, 2 BvR 2559/ vom 23.6.2010, Absatz-Nr. 150).

 

Wir haben jahrelange praktische Erfahrungen als gerichtlicher Gutachter bei Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Wir haben dort zahlreiche ökonomische Sachverhalte analysiert und wirtschaftlich komplexe Fragestellungen für die Richter beantwortet. Unserer Seniorpartner Dr. Buck ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und wurde von der Handelskammer Hamburg als "Sachverständiger für Wirtschaftlichkeitsanalysen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" öffentlich bestellt und vereidigt. Darüber hinaus besitzt er eine tiefgehende Expertise als "Sachverständiger für Unternehmensbewertung". Seit über 15 Jahren führt er als privater und gerichtlicher Gutachter sowohl Unternehmensbewertungen von KMU als auch börsennotierter Aktiengesellschaften durch.

 

Private Verbraucher und Unternehmen haben häufig Schwierigkeiten, einen geeigneten Sachverständigen zu finden. Da der "Sachverständige" kein geschützter Titel ist, sollten die an Sachverständigenleistungen interessierte Parteien "fachlich qualifizierte Experten" beauftragen, die vertrauenswürdig sind. In Deutschland erkennen Sie einen öffentlich bestellten Sachverständigen an der Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" am Rundstempel und an dem von der Bestellungsbehörde ausgegebenen offiziellen Ausweis.

 

Sachverständige: unabhängig und unparteiisch

 

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.

 

Qualifikation

 

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde, darf sich auch als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezeichnen. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen. Darüber hinaus besitzt Herr Dr. Buck die Qualifikation als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Damit können auch steuerliche und prüfungstechnische Sachverhalte auf einem hohen Niveau begutachtet werden.

 

Gesetzgebung

 

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten den gestellten hohen Anforderungen genügt.

 

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