Gründungen, Sacheinlagen und Kapitalerhöhungen

 

Wir prüfen als gerichtlich bestellter Gründungsprüfer und bewerten als neutraler Gutachter (Sachverständiger) die Werthaltigkeit der Sacheinlagen bei der Gründung, Kapitalerhöhung und der Übernahme von Sacheinlagen. Darüber hinaus wird bei der Gründung von Aktiengesellschaften die Gesetzmäßigkeit des Gründungsvorgangs geprüft.

 

Bei neugegründeten Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) wird u.a. geprüft, ob die Höhe des Grund- oder Stammkapitals durch den Wert der Sacheinlagen gedeckt wird. Bei Aktiengesellschaften führen wir auch Nachgründungsprüfungen durch.

 

Wir bündeln unsere langjährigen Erfahrungen aus Prüfung, Bewertung und Beratung, verbinden diese mit den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen und können Ihnen aufgrund unserer umfangreichen betriebswirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse wichtige Hinweise für den Prozessablauf der Projekte und ökonomischen Steuerung der Transaktionen geben.

 

Unsere Leistungen

• Aktienrechtliche Sonderprüfungen bei Neugründung durch Sacheinlagen und Nachgründung

• Aktienrechtliche Sonderprüfungen bei Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen

• Sonderprüfungen (z.B. GmbH bei Neugründung durch Sacheinlagen)

• Vertragliche Sonderprüfungen bei Neugründungen, Sacheinlagen und Kapitalerhöhungen

 

Ihre Vorteile/Ihr Nutzen

• Einsatz erfahrener Wirtschaftsprüfer und Gründungsberater

• Verbindung von Prüfungs-Know how und umfangreichen Kenntnissen in der betriebswirtschaftlichen Beratung

• Aufzeigen betriebswirtschaftlicher Maßnahmen zu Verbesserung der Compliance und Performance

• Effiziente Abwicklung der Prüfung

• Beratungskompetenz in den Bereichen Existenzgründung, Corporate Finance und Compliance identifiziert Verbesserungspotenziale und sichert Ihren nachhaltigen Erfolg.

 

© 2024 - Dr. Heiko Buck - Wirtschaftsprüfung - Steuerberatung - Sachverständiger - Management Consulting

Home - Impressum