Steuerrechtliche Bewertungen

 

Durch laufende Änderungen im Steuerrecht nimmt die Zahl der Fälle, in denen eine Bewertung und eine Dokumentation gegenüber den Finanzbehörden erforderlich sind, zu. Das Steuerrecht erfordert in bestimmten Situationen Unternehmenswerte und/oder Anteilswerte als Bemessungsgrundlage der Steuererhebung. Dies betrifft gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, Funktionsverlagerungen nach dem Außensteuergesetz oder die Regeln des Erbschaftsteuerrechts

 

Wir erstellen für Sie neutrale Gutachten zur Bestimmung des Wertes von Unternehmen, einzelner Wirtschaftsgüter und Unternehmensfunktionen. Wir berücksichtigen die spezifischen Anforderungen der Finanzbehörden an die Dokumentation dieser Transaktionen und sichern so die steuerlichen Folgen Ihrer unternehmerischen Entscheidungen ab.

 

In folgenden Fällen können z. B. steuerrechtliche Bewertung notwendig werden:

• Vererbung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen

• Schenkung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen

• Verlagerung von Geschäftsbereichen aus Unternehmen mit Sitz in Deutschland ins Ausland

• Wohnsitzverlegung des Unternehmers ins Ausland

• Einbringung, Verschmelzung oder Spaltung von Unternehmen

• Sanierung von Unternehmen unter Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge

 

Die Unternehmensbewertung folgt dann nicht allgemeinen Bewertungsstandards, sondern ist fallspezifisch steuerrechtlich dezidiert geregelt. So gelten für Schenkungs- oder Vererbungsfälle die Regelungen des Bewertungsgesetzes. Für die Fälle der Verlagerung von Geschäftsbereichen gelten die Vorschriften des Außensteuergesetzes bzw. der Funktionsverlagerungsverordnung.

 

Unsere Leistungen

• Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung der einschlägigen steuerlichen Regelungen und Rechtsprechung

• Analyse der steuerlichen Folgen

• Optimierung der steuerlichen Folgen

 

Ihre Vorteile

• Professionelle Bearbeitung einschlägiger Bewertungsfälle

• Einsatz anerkannter Bewertungsspezialisten

• Anwendung umfassender Bewertungskenntnisse

• Routinierte Abstimmung von Bewertungsfragen mit der Finanzverwaltung

• Nutzung von Potenzialen zur Steuerminimierung

 

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