Projekte: B. Sachverständiger und Gutachten

 

I. Landgericht (Zivilkammer, Gewinnausfall)

Freiberufler (Sozialtherapeutischer Dienst, Umsatz < EUR 0,5 Mio.)

 

1. Ausgangssituation und Aufgabe

Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Beweiserhebnung mehrerer wirtschaftlicher Fragestellungen.

 

2. Fragestellungen

a) Wie hoch ist der erzielte Gewinn aus dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr?

b) Ist die Buchhaltung, die die behaupteten Gewinnbeträge ergibt, ordnungsgemäß?

c) Wie hoch ist der Gewinnausfall seit dem Unfallzeitpunkt und ist dieser Gewinnausfall aus betriebswirtschaftlicher Sicht auf den Unfall zurückzuführen?

 

3. Unsere Rolle

Beantwortung der im Beschluss aufgeführten Fragen aus wirtschaftlicher Sicht, Ermittlung des Gewinns aus dem gewöhnlichen Geschäftsververkehrs unter Eliminierung von außergewöhnlichen Sondereffekten, Durchsicht der Finanzbuchhaltung auf Ordnungsmäßigkeit und Überprüfung der Gewinnausfallberechnung sowie Untersuchung der rückläufigen Geschäftsentwicklung und den Zusammenhang mit dem Unfall.

 

4. Ergebnis/Nutzen

Ermittlung eines betriebswirtschaftlich sachgerechten Gewinns zur Berechnung des Gewinnausfalls im zivilrechtlichen Verfahren. Der ermittelte Gewinn und die aus wirtschaftlicher Sicht beantworteten Fragen wurden vom Richter als Grundlage für den zu ermittelnden Gewinnausfall des Geschädigten herangezogen

 

II. Landgericht (Strafkammer, Untreue)

Vorstand einer Aktiengesellschaft (Umsatz der AG ca. EUR 2,5 Mrd) wurde wegen Untreue (§ 266 StGB) angeklagt.

 

1. Ausgangssituation und Aufgabe

Erstattung eines die Hauptverhandlung vorbereitenden schriftlichen Gutachtens zur Beweiserhebnung mehrerer wirtschaftlicher Fragestellungen. Das Verfahren wurde nach einem Widerspruch vom Oberlandesgericht an das Landgericht zurückverwiesen, um verschiedene wirtschaftliche Sachverhalte aufzuarbeiten.

 

2. Fragestellungen

a) War das in den Anklagevorwürfen beschriebene Händlermotivationsprogramm bei Berücksichtigung der dem Angeklagten im Jahr zur Verfügung stehenden Erkenntnisse wirtschaftlich unvertretbar überproportioniert?

b) War die Ausgestaltung des in den Anklagevorwürfen beschriebenen Händlermotivationsprogrammes - insbesondere der dafür vorgesehen finanzielle Aufwand - mit wirtschaftlich unvertretbaren Risiken verbunden?

c) Ist es bei der Gesellschaft oder des Konzerns infolge von - nach den Vorwürfen der Anklage in Betracht kommenden - Pflichtverletzungen des Angeklagten zu messbaren Vermögenseinbußen gekommen?

d) Wie könnten ggfs. etwaige Vermögenseinbußen oder vergleichbare Gefährdungslagen - den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. Juni 2010 entwickelten Grundsätzen entsprechend - unter Berücksichtigung anerkannter Bewertungsverfahren und -maßstäbe in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise berechnet und dargestellt werden?

 

3. Unsere Rolle

Beantwortung der im Beschluss aufgeführten Fragen aus wirtschaftlicher Sicht, Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und des wirtschaftlichen Umfelds der Gesellschaft, Beurteilung des Händlermotivationsprogramms aus wirtschaftlicher Sicht, Ermittlung und Quantifizierung der Vermögenseinbußen unter Zugrundelegung anerkannter betriebswirtschaftlicher Bewertungsverfahren (Alternativplanungen, Szenario-Analysen), Ermittlung der Liquiditätsminderung und des Zinsschadens, betriebswirtschaftliche Ausführungen zur Sicherheitenstellung.

 

4. Ergebnis/Nutzen

Der Angeklagte hat nach Vorlage des vorläufigen schriftlichen Gutachtenentwurfs einer Verständigung zugestimmt. Unter Zugrundelegung des in der Verhandlung erstatteten mündlichen Gutachtens wurde das rechtskräftige Urteil gemäß § 266 StGB erstellt.

 

III. Oberlandesgericht (Zivilsenat, Spruchverfahren)

Bewertung mehrerer Versicherungsunternehmen (Aktiengesellschaften) eines Versicherungskonzerns, Umsatz (gebuchte Beiträge) > EUR 3,0 Mrd sowie zahlreicher verbundener Unternehmen und Beteiligungen (u.a. Bewertung von Komposit-. Lebens-, Rechtsschutz- und Rückversicherungsunternehmen etc.).

 

1. Ausgangssituation und Aufgabe

Ermittlung der Abfindung und des angemessenen Ausgleichs für die Aktionäre einer Versicherungsgesellschaft nach einer Beschwerde vor dem Landgericht. Durchführung einer objektivierten Unternehmensbewertung und Erstellung eines Sachverständigengutachtens für ein gerichtliches Spruchverfahren (Beherrschungsvertrag).

 

2. Fragestellungen

Wie hoch ist die angemessene Abfindung (§ 305 AktG)?

Wie hoch ist der angemessene Ausgleich (§ 304 AktG)?

Wurden die Bilanz- und Erfolgsgrößen sachgerecht geplant?

Ist die angesetzte Höhe des Kapitalisierungszinssatzes (Basiszins, Risikozuschlag, Wachstumsabschlag) angemessen?

 

3. Unsere Rolle

Ermittlung des objektiven Unternehmenswerts (IDW S1) bzw. der angemessenen Abfindung sowie des angemessenen Ausgleichs, Untersuchung der methodischen Einwendungen gegen die Planungsrechnung, Analyse des Kapitalisierungszinssatzes, Überprüfung der Erträge und Aufwendungen, alternative Berechnungen.

 

4. Ergebnis/Nutzen

Ermittlung eines objektiv sachgerechten Unternehmenswerts nach IDW S1 im Rahmen eines gerichtlichen Spruchverfahrens. Der Unternehmenswert wurde als sachgerechte Grundlage für die Festsetzung des angemessenen Ausgleichs und der angemessene Abfindung herangezogen.

 

IV. Amtsgericht (Strafrecht, Abteilung für Bußgeldsachen)

Bußgeldverfahren (Verfallsbetrag) gegen eine GmbH (Umsatz der GmbH ca. EUR 10 Mio).

 

1. Ausgangssituation und Aufgabe

Das Verfahren wurde nach einem Rechtsbeschwerdeantrag vom Oberlandesgericht an das Amtsgericht zurückverwiesen, um verschiedene wirtschaftliche Sachverhalte aufzuarbeiten. Erstellung eines Sachverständigengutachtens über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Verfallbetroffenen und über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Anordnung eines Verfallbetrages von bis zu ca. EUR 500.000

 

2. Fragestellungen

a) Das Gutachten soll dazu Stellung nehmen, ob die Anordnung eines Verfallbetrages von bis EUR 500.000 den wirtschaftlichen Zusammenbruch der Verfallsbetroffenen auslösen wird oder das Unternehmen so sehr beeinträchtigen könnte, dass eine gewinnorientierte Fortführung über mehrere Jahre hinaus nicht mehr möglich erscheint.

b) Das Gutachten soll eine Darstellung der wesentlichen relevanten Kapitaldaten enthalten, insbesondere Ausführungen dazu, in welcher Höhe Eigenkapital zur Bedienung eines Verfallsbetrages zur Verfügung steht und in welcher Weise und in welchem Realisierungszeitraum dieses verfügbar gemacht werden kann.

c) Das Gutachten soll dazu Stellung nehmen, bis zu welcher Höhe die Anordnung eines Verfallbetrages jedenfalls unbedenklich für die Fortführung des Geschäftsbetriebes der Verfallsbetroffenen erscheint.

 

3. Unsere Rolle

Beantwortung der im Beschluss aufgeführten Fragen aus wirtschaftlicher Sicht, Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, Beurteilung der Eigenkapitalsituation, Darstellung der Liquiditätssituation, betriebswirtschaftliche Analyse hinsichtlich der Auswirkungen des Verfallsbetrages hinsichtlich einer etwaigen Gefährdung der Unternehmensfortführung.

 

4. Ergebnis/Nutzen

Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Verfallsbetroffenen anhand der Darlegung quantitativer Bilanz-/GuV-Posten und -kennzahlen. Ermittlung der Liquiditätssituation anhand konkreter Beträge und Kennzahlen. Darstellung der Fristigkeit der Forderungen, Verbindlichkeiten und des Eigen- bzw. Fremdkapitals. Die im Gutachten konkret ermittelten wirtschaftlichen Zahlen und Darlegungen dienen dem Richter als Grundlage für die wirtschaftliche Beurteilung der Angemessenheit des Verfallbetrages.

 

V. Landgericht (Zivilkammer, Spruchverfahren)

Komposit-Versicherungsunternehmen (Aktiengesellschaft) eines Versicherungskonzerns, Umsatz (gebuchte Beiträge) > EUR 2,5 Mrd.

 

1. Ausgangssituation und Aufgabe

Ermittlung des objektiven Unternehmenswertes und Erstellung eines Sachverständigengutachtens für ein gerichtliches Spruchverfahren (Squeeze Out).

 

2. Fragestellungen

Wie hoch ist die angemessene Abfindung (§ 327b AktG)?

Methodische Einwendungen gegen die Ertragswertermittlung und gegen den Kapitalisierungszinssatz,

Ansatz bzw. Nichtansatz von nicht betriebsnotwendigem Vermögen,

Ermittlung des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktien.

 

3. Unsere Rolle

Ermittlung des objektiven Unternehmenswerts (IDW S1) bzw. der angemessenen Abfindung, Untersuchung der methodischen Einwendungen gegen die Planungsrechnung, Analyse des Kapitalisierungszinssatzes, Überprüfung der Erträge und Aufwendungen, alternative Berechnungen.

 

4. Ergebnis/Nutzen

Ermittlung eines objektiv sachgerechten Unternehmenswerts nach IDW S1 im Rahmen einer gerichtlichen Bewertung. Der Unternehmenswert wurde als Grundlage für die angemessene Abfindung herangezogen

 

VI. Landgericht (Zivilkammer, Insolvenzverfahren)

Untersuchung Zahlungsunfähigkeit eines Einzelunternehmers (Umsatz ca. EUR 1 Mio.)

 

1. Ausgangssituation und Aufgabe

Der Insolvenzverwalter hat Klage gegen ein Kreditinstitut vorgenommen und dargelegt, dass dieses über einen vierjährigen Zeitraum zahlreiche Zahlungen vorgenommen hat, obwohl davon auszugehen war, dass der Schuldner bereits zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig war. Die Beklagte hat ausgeführt, dass das Unternehmen in jedem Jahr Gewinne ausgewiesen hat und der Unternehmer nicht zahlungsunfähig war, weil sein Unternehmen über eine tragende Finanzierung und in den jeweiligen Zeitpunkten über eine positive Zukunftsprognose verfügte.

 

2. Fragestellungen

a) Die Kammer hat mich beauftragt, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmers unter Zugrundelegung einer Liquiditätsbilanz zu untersuchen.

b) Des Weiteren sollte im Gutachten die Tragfähigkeit der Finanzierung untersucht werden und

c) die gutachterliche Beurteilung vorgenommen werden, ob eine positive Zukunftsprognose des Unternehmens für diesen Zeitraum objektiv vorgelegen hat.

 

3. Unsere Rolle

Beantwortung der im Beschluss aufgeführten Fragen aus wirtschaftlicher Sicht, Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, Beurteilung der Eigenkapitalsituation, Darstellung der Liquiditätssituation, betriebswirtschaftliche Analyse der Finanzstruktur und einer damit verbundenen Zukunftsprognose hinsichtlich einer Gefährdung der Unternehmensfortführung sowie Untersuchung der Zahlungsfähigkeit anhand einer Liquiditätsbilanz (Liquiditätsstatus) unter Berücksichtigung der neueren BGH-Rechtsprechung (u.a. BGH, 19. Dezember 2017, II ZR 88/16).

 

4. Ergebnis/Nutzen

Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gemäß vorliegender Liquiditätslücke (größer 10 % am Ende des Dreiwochenzeitraums); Darlegung der Aktiva (Aktiva I und Aktiva II) und Passiva (Passiva I und Passiva II) in der Liquiditätsbilanz einschließlich transparenter Darstellung der Liquiditätslücke gemäß BGH-Rechtsprechung; Darstellung der buchmäßigen Überschuldung und der Finanzstruktur und des daraus abzuleitenden finanziellen Ungleichgewichtes und der damit verbundenen negativen Zukunftsprognose des Unternehmens.

Die im Gutachten konkret ermittelten wirtschaftlichen Zahlen und Darlegungen dienen dem Richter als Grundlage für die Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zum angegebenen Stichtag.

 

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