Fairness Opinions

 

Stellungnahmen zur Angemessenheit von Preisen beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen werden als Fairness Opinions bezeichnet. Die Einholung von Fairness Opinions dient den Anteilseignern des Zielunternehmens als weitere Entscheidungshilfe bei der Beurteilung der Vorteilhaftigkeit der beabsichtigten Transaktion. Fairness Opinions sollen sicherstellen, dass sich die Vermögenspostitionen der Anteilseigner infolge der beabsichtigten Transaktion nicht verschlechtern. Ziel ist die Absicherung der handelnden Unternehmensorgane auf der Käufer- oder Verkäuferseite und eine Dokumentation ihrer Entscheidungsgrundlagen. Bewertungssubjekt ist der Auftraggeber.

 

Darüber hinaus kommen Fairness Opinions zum Einsatz, wenn Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eine Stellungnahme zu einem öffentlichen Übernahmeangebot im Rahmen von § 27 WpÜG abzugeben haben. Bewertungssubjekt sind hier die Aktionäre der Zielgesellschaft. Fairness Opinions sind regelmäßig unter zeitlichen Restriktionen und auf Basis eingeschränkt verfügbarer Informationen abzugeben und grenzen sich insofern von einer regulären Unternehmensbewertung nach IDW S1 ab.

 

Technisch erfolgt die Angemessenheitsprüfung unter Verwendung von Ertragswert- bzw. DCF-Verfahren und Multiplikatorverfahren im weitesten Sinne, d.h. unter intensiver Nutzung am Kapitalmarkt verfügbarer Transaktionsdaten.

 

Unser Bewertungsteam verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei Unternehmensbewertungen aus verschiedensten Bewertungsanlässen. Unsere langjährigen Erfahrungen aus der Beratung und Wirtschaftsprüfung sowie Investmentbanking nutzen wir, indem wir für Sie die vorgesehene Transaktion kritisch würdigen. Als Wirtschaftsprüfer haben wir strenge berufsrechtliche Anforderungen zu beachten und setzen diese in qualitativ hochwertige Fairness Opinions unter Berücksichtigung des IDW Standards S 8 um.

 

Unsere Leistungen

• Wirtschaftlichkeits-, Finanz- und Kapitalmarktanalysen in allen wesentlichen Segmenten, Finanzen, Steuern, etc. (Financial Due Diligence, Tax Due Diligence, etc.)

• Erarbeitung von Branchen-, Wettbewerbs- und Marktstudien sowie Kapitalmarktkommunikation (z.B. Perception Studies)

• Erstellung von individuellen Unternehmensplanungen nach Szenarien (Best Case-, Mid Case- und Worst Case Planung)

• Durchführung von Sensitivitätsanalysen und Benchmarking zur Branche und zu Wettbewerbern

• Unternehmensbewertung nach allen gängigen Bewertungsmethoden (Wirtschaftsprüfer, Analysten/Kapitalmarkt)

• Transparente Erarbeitung von Modellen zur Kaufpreis- und Beteiligungsfinanzierung sowie Tragfähigkeitsanalysen einschl. Offenlegung der Ergebnisauswirkungen

• Erstellung von Bewertungsgutachten für Kreditanträge und Investoren

 

Ihre Vorteile/Ihr Nutzen

• Qualifizierte Ermittlung sachgerechter und angemessener Unternehmenswerte und Unternehmenskaufpreise

• Sachgerechte und transparente Darstellung führt zu schnelleren Entscheidungen der Kreditanträge

• Professionelle Aufbereitung erhöht Wahrscheinlichkeit der Bewilligung der Kreditanträge

• Zusammenstellung detaillierter und transaprenter Bewertungsgrundlagen für Kaufpreisgarantien

• Fachlich hochwertige Gutachten vermeiden hohe Verluste aufgrund von Fehlentscheidungen

• Durch Fairness Opinion weist die Geschäftsleitung die kaufmännische Sorgfalt der ordnungsgemäß ausgeführten Entscheidungen im Rahmen der Gechäftführung nach

 

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