Analyse- und Bewertungsverfahren

 

Das Bundesverfassungsgericht hat für gerichtliche Entscheidungen festgestellt: "Anerkannte Bewertungsverfahren und -maßstäbe sind zu berücksichtigen; soweit komplexe wirtschaftliche Analysen vorzunehmen sind, wird die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich sein." (BVerfG, 2 BvR 2559/08 vom 23.6.2010, Absatz-Nr. 150).

 

Die von uns eingesetzten Analyse- und Bewertungsverfahren sind betriebswirtschaftlich anerkannt und werden sowohl vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) als auch vom Institut der Unternehmensberater im BDU (IdU) als als geeignet angesehen.

 

Unter Berücksichtigung anlassbezogener Besonderheiten (z. B. Unternehmensbewertung, Sanierung, Due Diligence oder unternehmerische Entscheidungen) und individueller Gegebenheiten werden unternehmensinterne Untersuchungen (Unternehmensanalysen: Vergangenheitsanalysen, Plananalysen einschl. Nachvollziehbarkeit der Konsistenz) und externe Analysen (z. B. Markt, Wettbewerber und volkswirtschaftliche Lage) auf den konkreten Einzelfall des Analyseobjektes abgestimmt.

 

Sofern aus wirtschaftlicher Sicht messbare Vermögenseinbußen unter Anwendung anerkannter Bewertungsverfahren und -maßstäbe zu ermitteln sind, werden - unter Zugrundelegung des Einzelfalls - geeignete "Wirtschaftlichkeitsanalysen" durchgeführt.

 

Die wirtschaftlichen Vermögenslagen bzw. etwaige Vermögenseinbußen werden ggf. unter Berücksichtigung von Alternativplanungen ("Szenario-Analysen") oder unter Zugrundelegung von Sensitivitätsanalysen in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise berechnet und dargestellt. Die von uns durchgeführten Wirtschaftlichkeitsanalysen einschließlich offengelegter Grundlagen und Planungsprämissen zeigen transparent und nachvollziehbar auf, wie die (etwaige) Vermögenseinbuße konkret ermittelt wurde.

 

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