Honorar

 

Unser Honorar für Privatgutachten

 

Unsere Tätigkeit als Sachverständiger für Unternehmensbewertung und für Wirtschaftlichkeitsanalysen rechnen wir nach Individualvereinbarungen auf Basis von Stundenhonoraren ab.

 

Für die Erstellung unserer Wert-Indikation (Kurzgutachten kann die Unternehmenswert-Ermittlung inkl. eines aussagefähigen, schriftlichen Berichtes erfahrungsgemäß in 3 bis 5 Arbeitstagen erfolgen.

 

Für die Erstattung von Unternehmenswertgutachten inkl. eines schriftlichen Berichtes benötigen wir für KMU i.d.R. ca. 5 - 10 Arbeitstage. Der Zeitbedarf ist im Wesentlichen von der Komplexität Ihrer Unternehmensstruktur, der Verfügbarkeit und Transparenz Ihrer Geschäftszahlen und Planungsdaten und der Aussagefähigkeit ihrer sonstigen Geschäftsunterlagen abhängig. Bei sehr komplexen Unternehmensstrukturen, wie verbundene Unternehmen, Betriebsaufspaltungen und Konzernunternehmen mit internen Leistungsverrechnungen erhöht sich der Zeitbedarf entsprechend.

 

Unser Honorar für Gerichtsgutachten

 

Für gerichtliche Gutachten erfolgt unsere Abrechnung nach den Richtlinien des Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (JVEG).

 

Auch hier bestimmt die Komplexität der Bewertungsaufgabe den sachlichen und zeitlichen Aufwand. Wir erstellen einen ausführlichen, aussagefähigen Bericht zu unserem Gutachten. Das Ergebnis unserer Begutachtung wird in einer, für den Beruf des Wirtschaftsprüfers, üblichen Bescheinigung festgehalten.

 

© 2024 - Dr. Heiko Buck - Wirtschaftsprüfung - Steuerberatung - Sachverständiger - Management Consulting

Home - Impressum