Wirtschaftlichkeitsanalysen

 

Mit unseren gutachterlichen Wirtschaftlichkeitsanalysen liefern wir in zahlreichen Spezialfällen eine wesentliche Entscheidungsbasis. Wir erstellen unsere betriebswirtschaftlichen Analysen und Gutachten sowohl für große Unternehmen und Konzerne als auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

 

Unsere gutachterlichen Leistungen erbringen wir zur Beurteilung von:

 

• Insolvenz, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 17-19 InsO)

• Sanierungsplan nach IDW S 6

• Bescheinigungen (§ 270b InsO)

• Investitionsvorhaben und -entscheidungen

• Kosten- und Nutzenbetrachtungen

• Unternehmerische Entscheidungen (Einhaltung der Business Judgement Rule)

• Unternehmensgründungen (Business Plan)

• Unternehmenskauf und -verkauf

• Bewertung von Unternehmensberatungskonzepten

 

Die Themenstellungen sind äußerst vielfältig und lassen sich nur schwer in wenigen Beispielen zusammenfassen. Unser Büro hat sich in den letzten Jahren vor allem darauf spezialisiert, besondere Fälle durch sehr strukturierte, fallbezogene Analysen gutachterlich zu bewerten. Wir haben dabei Gerichte bis zur Instanz der Oberlandesgerichte überzeugt.

 

Als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wirtschaftlichkeitsanalysen" erarbeiten wir betriebswirtschaftliche Spezialuntersuchungen im Auftrag von Gerichten, Unternehmen, Freiberuflern, Verbänden, Städten und Gemeinden usw.

 

Für weiterführende Fragen und ein individuelles Angebot für Ihre speziellen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns doch einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

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