Unternehmenswertgutachten

 

Unternehmenswertgutachten erstellen wir in zwei verschiedenen Varianten.

 

1. Unternehmenswertgutachten - ohne tiefgehende Markt- und Wetbewerbsanalysen (insbes. KMU)

 

Inhalt

• Eine an IDW S 1 angelehnte Bewertung (Unternehmenwertermittlung, jedoch noch ohne vollständige Einhaltung aller IDW S1-Grundsätze) führt zu aussagefähigen Unternehmenswerten

• Bewertung durch uns kann i.d.R. in ca. 6-10 Arbeitstagen erfolgen und hängt zeitlich im Wesentlichen von der Komplexität Ihrer Unternehmensstruktur, der betriebswirtschaftlichen Transparenz der Geschäftszahlen und der Aussagefähigkeit ihrer sonstigen Geschäftsunterlagen ab.

• Zusätzlich zur Unternehmenswert-Indikation erfolgt eine Abfrage von Unternehmensdetails aus einer erweiterten Due-Diligence-Liste. Die, nach der Abfrage, als notwendig identifizierten Unterlagen müssen - vor der Bewertung durch uns - von ihnen oder ihrem Steuerberater dann "schriftlich dokumentiert und zusammen getragen" werden

• Wir plausibilisieren auf dieser Grundlage die Unterlagen auf inhaltliche Vollständigkeit und sachliche Schlüssigkeit und klären ggf. auftretende inhaltliche und/oder sachliche Divergenzen, soweit diese auf den Unternehmenswert einen Einfluss haben

 

Ergebnis/Ihr Nutzen

• Sie erhalten eine schriftliche Zusammenfassung der Unternehmensbewertung (ca. 20 bis 30 Seiten einschl. Unternehmenszahlen für Bilanzen und GuV-Rechnungen) zum Ertragswert ihres Unternehmens und klaren Angaben, wie sich dieser Wert zusammen setzt und berechnet wurde

• Eine Unternehmenswert-Ermittlung ist immer dann sinnvoll, wenn der Unternehmenswert "genauer als Unternehmenswert-Indikation oder als Entscheidungswert" ermittelt werden muss, d.h. als "harte, belastbare Grundlage" für eine aktuell zu treffende Entscheidung oder Planungen des Firmeninhabers verwendet werden soll.

• Eine Unternehmenswert-Ermittlung ist immer dann zu empfehlen, wenn der Unternehmenswert "angemessen analysiert und sachgerecht verprobt" werden soll, um eine höhere Sicherheit zu erhalten, wenn der ermittelte Unternehmenswert als "harte und argumentativ verbindliche Verhandlungsgrundlage" genutzt werden soll

• und um z.B. für aktuell anstehende Unternehmenskäufe und -verkäufe gut vorbereitet zu sein oder wenn andere finanziell sehr bedeutsame Veränderungen im Unternehmen unmittelbar bevorstehen.

 

2. Unternehmenswertgutachten gemäß IDW S 1

Vollversion einer anerkannten Unternehmensbewertung - mit Analysen des Marktes und Ihres Unternehmens

 

Inhalt

• Eine Bewertung, die vollumfänglich die Anforderungen des IDW S1-Standards erfüllt, Anwendung anerkannter Bewertungsstandards

• Berücksichtigung gerichtlich anerkannter Bewertungsparameter

• Bewertung durch uns kann i.d.R. in ca. 10-20 Arbeitstagen erfolgen und hängt zeitlich im Wesentlichen von der Komplexität Ihrer Unternehmensstruktur, der betriebswirtschaftlichen Transparenz der Geschäftszahlen und der Aussagefähigkeit ihrer sonstigen Geschäftsunterlagen ab.

• Zusätzlich zur Unternehmenswert-Ermittlung werden weitere rechtliche und wirtschaftliche Unternehmensdetails aus einer erweiterten Due-Diligence-Liste abgefragt.

• Wir plausibilisieren die Unterlagen auf inhaltliche Vollständigkeit und sachliche Schlüssigkeit, klären ggf. auftretende inhaltliche und/oder sachliche Divergenzen und nehmen - nach Rücksprache mit Ihnen - ggf. Anpassungen oder Bereinigungen einzelner Daten vor, soweit dies notwendig ist.

 

Ergebnis/Ihr Nutzen

• Sie erhalten eine umfangreiche schriftliche Darstellung der Unternehmensbewertung (ca. 30 bis 50 Seiten einschl. Unternehmenszahlen für Bilanzen und GuV-Rechnungen) zum Ertragswert ihres Unternehmens und klaren Angaben, wie sich dieser Wert zusammen setzt und berechnet wurde.

• Eine Unternehmensbewertung gemäß IDW S 1-Standard ist immer dann zu empfehlen, wenn der Unternehmenswert im Rahmen von Kauf-/Verkaufstransaktionen bei Banken durch "wirtschaftlich anerkannte Bewertungsverfahren" ermittelt werden muss (Dealbewertung), vor Gericht sicher Bestand haben (vgl. z.B. Gesellschaftsrechtliche Bewertungen) oder bei den Finanzbehörden anerkannt werden soll (siehe auch Steuerrechtliche Bewertungen)

• Wir achten darauf, dass Ihre Daten und Zahlenangaben wirtschaftlich belastbar sind und mit der Rechtsprechung im Einklang stehen

• Unsere langjährigen und tiefgehenden Erfahrungen bei Unternehmensbewertungen und als gerichtlicher Gutachter erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die Unternehmenswerte als wirtschaftlich angemessen und rechtlich anerkannt werden.

 

Hinsichtlich der Besonderheiten bei der Bewertung von KMU verweisen wir auch auf die Rubrik "Unternehmensbewertung", hier Seite KMU-Bewertung.

 

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