Verdienstausfall / Vermögenseinbußen

 

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind wir spezialisiert auf die fundierte Ermittlung über entgangene Umsätze, Einnahmen, Gewinne, Deckungsbeiträge und sonstige Einbußen. Wir bewerten zuverlässig und fundiert Verdienstausfallschäden von Selbstständigen aller Art.

 

Wir analysieren zuverlässig das Zahlenmaterial und berechnen die entgangenen Umsätze, Gewinne, Verdienste oder Einkommen, die Unternehmer, Praxisinhaber, sonstige Freiberufler und ggfs. auch Privatpersonen vorübergehend und/oder dauerhaft erlitten haben durch

 

• Schäden jeglicher Art

• Hoheitlichen Eingriffen

• Planungsmaßnahmen

• Unfallereignissen

• Medizinische Eingriffen

• Sonstige beeinträchtigende Maßnahmen

 

Durch die objektiv und neutral erstellten Gutachten über Verdienstausfallschäden, entgangene Gewinne oder erlittene Vermögenseinbußen wird die Basis für eine faire Regulierung eines erlittenen Schadens geschaffen. Dabei sind wir sowohl im Auftrag von Versicherern, als auch von Geschädigten wie auch Gerichten tätig, wobei die Objektivität eine wesentliche Grundlage darstellt.

 

Das wirtschaftliche Gutachten arbeitet den Sachverhalt objektiv mit dem Ziel auf, den Geschädigten so zu stellen, als ob das Schadenereignis nicht eingetreten wäre. Dabei muss von konkreten Sachverhalten und Entwicklungen über einen repräsentativen Zeitraum unmittelbar vor dem Schadensereignis ausgegangen werden. Dies ergibt sich aus den §§ 252 BGB, 287 ZPO, worin festgelegt ist, an die Geschäftsentwicklung und -ergebnisse der letzten Jahre vor dem Schadensereignis anzuknüpfen. Nur so ist eine objektive Schadensbewertung möglich.

 

Auch im Falle komplexer Bewertungskonstellationen ermitteln wir nachvollziehbar und transparent die Vermögenseinbuße des Geschädigten. Dies beinhaltet die Konkretisierung des Schadens der Höhe nach anhand üblicher Maßstäbe des Wirtschaftslebens. Im Falle strafrechtlicher Verfahren fordert das Bundesverfassungsgericht eine nachvollziehbare Darlegung (Transparenz) sowie die Ermittlung des Schadens auch in seinem Ausmaß nach (messbarer Vermögensschaden, vgl. BVerfG, 2 BvR 2559/08 vom 23.6.2010, Absatz-Nr. 148 f.).

 

Wir haben sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Verfahren unsere Kompetenz als Wirtschafsprüfer und besondere Sachkunde als Sachverständiger für Wirtschaftsanalysen nachgewiesen.

 

Für weiterführende Fragen und ein individuelles Angebot für Ihre speziellen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns doch einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

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