Gerichtsgutachten / Spruchverfahren

 

Im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Transaktionen nach dem Aktien- oder dem Umwandlungsrecht werden Umtauschverhältnisse oder Abfindungen und Ausgleichszahlungen festgelegt, die regelmäßig einer Überprüfung durch (gerichtlich bestellte) Prüfer oder sachverständige Gutachter (vor Gericht) unterliegen.

 

Die Auswahl und Bestellung des Prüfers von Umtauschverhältnis oder Abfindung und Ausgleichszahlung erfolgt durch das Gericht. Sie haben jedoch als Vertretungsorgan Ihres Unternehmens die Möglichkeit, dem Gericht entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

 

Einer Prüfung der aus gesellschaftsrechtlichen Anlässen vorgenommenen Unternehmensbewertung durch sachverständige Gutachter (vor Gericht) erfolgt in Fällen, in denen ein Anteilsinhaber Einwendungen geltend macht. Das Gericht wird hierbei in aller Regel durch sachverständige Gutachter unterstützt. Unser Spezialistenteam mit langjähriger Erfahrung wird in Spruchverfahren und sonstigen bewertungsbezogenen gerichtlichen Auseinandersetzungen tätig.

 

Wir sind seit über 15 Jahren als Sachverständiger für Gerichtsgutachten tätig.

Als erfahrene Sachverständige beraten wir in Gerichtsverfahren die Parteien oder das Gericht, wenn die Beteiligten nicht über das erforderliche Fachwissen verfügen oder einen Dritten zu der Thematik hören wollen. Wir werden in diesen Fällen regelmäßig zu Fragestellungen beauftragt, die weitestgehend mit der Thematik Bewertung zu tun haben. Auftraggeber sind die Gerichte oder eine der Parteien.

 

Unsere Leistungen

• Kaufpreisbestimmung bei strittigen Kaufverträgen, ggf. im Zusammenspiel mit Garantien oder Earn-out Klauseln

• Ermittlung des Geschäftswertes bzw. Goodwill bei Abfindungsansprüchen

• Ermittlung der Abfindungshöhe ausscheidender Gesellschafter

• Ermittlung des Zugewinnausgleichs bei Zugewinngemeinschaften

• Bestimmung des Pflichtteilsanspruchs enterbter Angehöriger

• Bewertung der Vermögenswerte bei Erbauseinandersetzungen

 

Ihre Vorteile/Ihr Nutzen

• Langjährige Erfahrung in der Erstellung einschlägiger Gutachten

• Kompetentes und versiertes Vertreten der Ergebnisse des Gutachtens vor Gericht

 

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