Gerichtsgutachten

 

Sowohl fachlich qualifizierte Wirtschaftsprüfer als auch öffentlich bestellte Sachverständige werden häufig durch Gerichte als neutraler Prüfer und Sachverständiger bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie bei Unternehmensbewertungen herangezogen.

 

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK setzt eine besondere Sachkunde voraus.

Sowohl nach der Sachverständigenverordnung der Handelskammer Hamburg als auch nach den allgemeinen Berufspflichten der Wirtschaftsprüferordnung (§ 43 WPO) hat der Sachverständige bzw. Wirtschaftsprüfer "seine Tätigkeit unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Er hat sich insbesondere bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unparteiisch zu verhalten."

 

Herr Dr. Buck ist bundesweit als gerichtlicher Gutachter tätig und wurde bereits von einer Vielzahl von Oberlandesgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten als Gutachter in Zivil- und Strafprozessen beauftragt.

 

Hinsichtlich einiger durchgeführter Referenzprojekte als Wirtschaftssachverständiger und Gutachter vor Gericht verweisen wir auf die Rubrik "Unternehmen", hier die Seite "Projekte". Weitere Referenzen können im Einzelfall angefordert werden.

 

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