Unternehmensnachfolge

 

Die Unternehmensnachfolge beinhaltet im Regelfall die aus Altersgründen vorzunehmende Übertragung eines mittelständischen Unternehmens (KMU) an einen externen Dritten oder familieninternen Nachfolger. Die beabsichtigte Nachfolgeregelung sollte rechtzeitig unter Einbindung eines spezialisierten Nachfolgeberaters rechtzeitig geplant und vorbereitet werden. Insbesondere bei familieninternen Übergaben treten ansonsten oftmals nicht angedachte Schwierigkeiten auf, so dass ein frühzeitige und verantwortliche Einbindung der Nachfolgekandidaten in das Unternehmensgeschehen und Überprüfung der Eignung zum Unternehmensführer zweckmäßig ist.

 

Die Wahl der Übertragungsform des Unternehmens hängt sowohl von den persönlichen Vorstellungen der Beteiligten als auch von den individuellen Verhältnissen des zu übertragenden Unternehmens ab. Neben der klassischen Übertragungsform "Unternehmensverkauf gegen Einmalzahlung" können Gestaltungsformen wie "Unternehmensverkauf gegen wiederkehrende Leistungen" (z.B. Ratenzahlung, Rente) gewählt werden. Die familieninterne Unternehmensnachfolge kann u.a. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder im Wege einer schrittweisen Übertragung auf Familienmitglieder durch Gründungsgestaltungen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft erfolgen. Neben den persönlichen Präferenzen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des Unternehmens sind die externen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen von Bedeutung. Die optimale Wahl der Übertragungsformen sollte auch die verschiedenen steuerlicher Gegebenheiten in die Betrachtung einbeziehen.

 

Mit unseren langjährigen Erfahrungen im Bereich der Unternehmensnachfolge begleiten wir sowohl familieninterne Nachfolgeregelungen als auch Unternehmensübergaben an unternehmensinterne Führungskräfte (MBO) sowie an ein externes Management (MBI). Die Unternehmensnachfolge ist ein sehr umfassendes Themengebiet, das wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Fragestellungen beinhaltet. Unsere Erfahrungswerte bei Unternehmens- und Marktanalysen, der Bewertung des Unternehmens (Kapitalmarkt- und Wirtschaftsprüfermethoden), der Kaufpreisfinanzierung und der steuerlichen Optimierung haben wir aufbereitet und zusammengefasst. Unsere gebündelte Expertise stellen wir Ihnen auch im Wege unseres modularen Beratungsansatzes zur Verfügung.

 

Familieninterne Unternehmensnachfolge

Die Ausarbeitung einer internen Nachfolgeregelung übernehmen wir, wenn in der Unternehmerfamilie geeignete Nachfolger bereit stehen und die Führung des Unternehmenrs übernehmen wollen. Als denkbare Übertragungsform wird in diesen Fällen oft die vorweggenommene Erbfolge gewählt. In diesem Fall umfasst die Beratung sowohl die angemessene Versorgung des abgebenden Unternehmers als auch die Vermeidung unkalkulierbarer finanzieller Risiken für den Nachfolger. Die Berücksichtigung dieser Teilziele erfolgen unter wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten.

 

Im Rahmen der Nachfolgeberatung werden gegebenenfalls erforderliche Abfindungen nicht am Unternehmen beteilgter Erben oder die Behandlung von Pflichtteilsansprüchen enterbter Familienmitglieder aus steuerlicher und zivilrechtlicher Sicht untersucht. Die Gesetze und Rechtsprechung zur Erbschaftsteuer sind sehr komplex und umfangreich. Für steuerliche Zwecke sind besondere Vorschriften für die Unternehmensbewertung anzuwenden, die zur Minimierung der Steuerbelastungen zu berücksichtigen sind. Durch unsere langjährigen Erfahrungen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensbewertung können wir diese Tätigkeiten auf sehr hohem Niveau durchführen.

 

Analog zu unserem Beratungsansatz "Value Base" haben wir für unsere Kunden einen modularen Einstieg in die Analyse und Bewertung von Unternehmen entwickelt. In der 1. Stufe "Quick Check" bieten wir eine erste externe Kurzanalyse und Bewertung des Unternehmens an. Darauf aufbauend führen wir im Bedarfsfall für den übertragenden Unternehmer in der 2. Stufe "Plus" eine erweiterte Bewertung durch, die dann in einer 3. Stufe "Monitor" zu einer umfassenden Bewertung und/oder Gesamtberatung ausgebaut werden kann. Durch den modularen Aufbau unserer Beratungsleistungen können wir neben unserer ganzheitlichen abgestuften Tätigkeit auch die Beratung einzelner Teilbereiche, z.B. in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt übernehmen und ggf. auf Ihrem Wunsch hin die Organisation und Abstimmung mit Ihren vertrauten Beratern sachgerecht steuern und abwickeln.

 

Unsere Leistungen

• Optimierung des Unternehmensübergangs aus steuerlicher und wirtschaftslicher Persepketive

• Erstellung von Finanzplänen zur Berücksichtigung von Pflichtteilszahlungen, Abfindungen etc.

• Unternehmensbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer

• Übernahme der gesamtheitlichen Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge

• Durchführung einzelner Teilbereiche (z.B. Analyse und Unternehmensbewertung)

• Koordinierung der gesamtheitlichen Abwicklung (z.B. in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und Rechtsanwalt)

 

Ihre Vorteile/Ihr Nutzen

• Minimierung steuerlicher Belastungen und optimal abgestimmter Nachfolgeplan

• Ausarbeitung des Konzeptes und Offenlegung der finanziellen Auswirkungen des Unternehmensübergangs für den übertragenden Unternehmer und dem Unternehmensnachfolger

• Erfahrung und professionelle Durchführung bei Unternehmensbewertungen und steuerlichen Fragestellungen

 

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