Fortführungsprognose

 

Die Prüfung der Fortführungsprognose kommt in der Regel dann in Betracht, wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlich und finanziell schwierigen Lage befindet und das Risiko einer möglichen Insolvenzantragspflicht besteht.

 

Die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, eine aussagefähige und belastbare Fortführungsprognose zu erstellen.

Ausgangspunkt der Betrachtung ist die tatsächliche Liquiditätslage zum Stichtag der Fortführungsprognose. Sofern keine Zahlungsunfähigkeit und keine negative Fortbestehensprognose vorliegt, besteht grundsätzlich keine Insolvenzantragspflicht. Das Vorliegen einer positiven Fortbestehensprognose ist somit von elementarer Bedeutung, um eine Insolvenz vermeiden zu können.

 

Die sachgerechte Überprüfung der Fortführungsprognose ist in der Praxis von wesentlicher Bedeutung. Das Ergebnis der Beurteilung entscheidet häufig, ob ein Insolvenzgrund vorgelegen hat und die strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Tatbestände gegen die gesetzlichen Vertreter ggf. zur Anwendung kommen.

 

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