Besonderheiten bei der Bewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen

 

Unser Bewertungsansatz "Value Base für KMU" berücksichtigt eine auf kleinere Unternehmen abgestimmte Vorgehensweise. Dabei werden die "Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen" gemäß IDW Praxishinweis 1/2014 fachgerecht berücksichtigt. Vorausgegangen war ein fachlicher Austausch mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), die ein gleichlautendes Papier als BStBK-Verlautbarung herausgegeben hat. Als "kleine und mittelgroße Unternehmen" verstehen wir eine Umsatzgröße bis zu ca. 25 Mio. Euro. Unser auf KMU-Bedürfnisse angepasster Value Base-Ansatz umfasst die drei Module "KMU-Basic", "KMU-Plus" und "KMU-Premium". Diese Grundmodule werden branchengerecht und individuell auf Ihre spezifischen Unternehmensverhältnisse für Ihre Bewertungszwecke angepasst.

 

KMU sind i.d.R. nur in einem oder sehr wenigen Geschäftsfeldern tätig, oft nur in einem lokal begrenzten Umfeld, und der Unternehmenserfolg hängt wesentlich von den Inhabern des Unternehmens ab. Planungsrechnungen werden im Regelfall nicht oder selten erstellt. Ein wesentlicher bewertungstechnischer Unterschied zu großen börsennotierten Unternehmen ist bei Unternehmenstransaktionen in der Beurteilung der übertragbaren Ertragskraft (insbes. des Kundenstamms) zu sehen. Wir berücksichtigen daher z.B. die wichtigen Fragen: ist die vom bisherigen Firmeninhaber erzielte Ertragskraft auf die künftigen Unternehmensinhaber übertragbar und wenn ja, in welchem Umfang, unter welchen Voraussetzungen und wie lange? Auf der Grundlage unserer langjährigen KMU-Erfahrungen in verschiedenen Branchen und tiefgehenden Expertise in der Unternehmensbewertung haben wir für Sie ein transparentes und hochwertiges Bewertungsprodukt entwickelt, das bei Bedarf kostengünstig stufenweise weiterentwickelt werden kann.

 

1. Unternehmenswert-Indikation "KMU-Basic"

Kurzversion einer Unternehmensbewertung - ohne eingehende Markt- und Unternehmensanalysen

 

Unsere Leistungen

• Sachgerechte Unternehmensbewertung (als Unternehmenswert-Indikation) innerhalb von ca. 5-6 Arbeitstagen unter vereinfachenden Annahmen; der Umfang hängt zeitlich im Wesentlichen von der Komplexität Ihrer Unternehmensstruktur, der betriebswirtschaftlichen Transparenz der Geschäftszahlen und der Aussagefähigkeit ihrer sonstigen Geschäftsunterlagen ab.

• Für diese Unternehmenswert-Indikation wird nur eine begrenzte Anzahl von Firmen-Unterlagen benötigt, die i.d.R. in jedem Unternehmen ohnehin vorhanden sind. Diese Unterlagen werden vor der Bewertung von Ihnen zusammen gestellt. Wir stellen Ihnen hierfür als Hilfestellung eine klar strukturierte Liste der erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

• Weiterhin erfolgt mittels eines strukturieren Fragebogens (Mini-Due-Diligence-Liste) eine mündliche Abfrage der sonstigen unternehmensrelevanten Daten

 

Ihre Vorteile/Ihr Nutzen

• Ihr Zeitaufwand (ggf. auch ihres Steuerberaters, wenn notwendig und gewünscht) beträgt hierbei max. einen bis zwei Arbeitstage

• Sie erhalten eine schriftliche Kurzzusammenfassung der Unternehmensbewertung (ca. 15 bis 20 Seiten einschl. Unternehmenszahlen für GuV-Rechnungen) zum Ertragswert ihres Unternehmens und klare Angaben, wie sich dieser Wert zusammen setzt und berechnet wurde

• Eine Unternehmenswert-Indikation ist immer dann sinnvoll, wenn der Unternehmenswert nur "annähernd oder als Orientierungswert" ermittelt werden soll, d.h. als "Richt- oder Argumentationswert" für zukünftige (noch nicht kurzfristig durchzuführende) Planungen des Firmeninhabers dienen soll.

 

2. Unternehmenswert-Ermittlung "KMU-Plus"

Langversion einer Unternehmensbewertung - mit Kurzanalysen Ihres Unternehmens

 

Unsere Leistungen

• Eine an IDW S 1 angelehnte Bewertung (Unternehmenwertermittlung, jedoch noch ohne vollständige Einhaltung aller IDW S1-Grundsätze) führt zu aussagefähigen Unternehmenswerten

• Bewertung durch uns kann i.d.R. in ca. 6-10 Arbeitstagen erfolgen und hängt zeitlich im Wesentlichen von der Komplexität Ihrer Unternehmensstruktur, der betriebswirtschaftlichen Transparenz der Geschäftszahlen und der Aussagefähigkeit ihrer sonstigen Geschäftsunterlagen ab.

• Zusätzlich zur Unternehmenswert-Indikation erfolgt eine Abfrage von Unternehmensdetails aus einer erweiterten Due-Diligence-Liste. Die, nach der Abfrage, als notwendig identifizierten Unterlagen müssen - vor der Bewertung durch uns - von ihnen oder ihrem Steuerberater dann "schriftlich dokumentiert und zusammen getragen" werden

• Wir plausibilisieren auf dieser Grundlage die Unterlagen auf inhaltliche Vollständigkeit und sachliche Schlüssigkeit und klären ggf. auftretende inhaltliche und/oder sachliche Divergenzen, soweit diese auf den Unternehmenswert einen Einfluss haben

 

Ihre Vorteile/Ihr Nutzen

• Sie erhalten eine schriftliche Zusammenfassung der Unternehmensbewertung (ca. 20 bis 30 Seiten einschl. Unternehmenszahlen für Bilanzen und GuV-Rechnungen) zum Ertragswert ihres Unternehmens und klaren Angaben, wie sich dieser Wert zusammen setzt und berechnet wurde

• Eine Unternehmenswert-Ermittlung ist immer dann sinnvoll, wenn der Unternehmenswert "genauer als Unternehmenswert-Indikation oder als Entscheidungswert" ermittelt werden muss, d.h. als "harte, belastbare Grundlage" für eine aktuell zu treffende Entscheidung oder Planungen des Firmeninhabers verwendet werden soll.

• Eine Unternehmenswert-Ermittlung ist immer dann zu empfehlen, wenn der Unternehmenswert "angemessen analysiert und sachgerecht verprobt" werden soll, um eine höhere Sicherheit zu erhalten, wenn der ermittelte Unternehmenswert als "harte und argumentativ verbindliche Verhandlungsgrundlage" genutzt werden soll

• und um z.B. für aktuell anstehende Unternehmenskäufe und -verkäufe gut vorbereitet zu sein oder wenn andere finanziell sehr bedeutsame Veränderungen im Unternehmen unmittelbar bevorstehen.

 

3. Unternehmensbewertung "KMU-Premium" (IDW S 1)

Vollversion einer anerkannten Unternehmensbewertung - mit Analysen des Marktes und Ihres Unternehmens

 

Unsere Leistungen

• Eine Bewertung, die vollumfänglich die Anforderungen des IDW S1-Standards erfüllt, Anwendung anerkannter Bewertungsstandards

• Berücksichtigung gerichtlich anerkannter Bewertungsparameter

• Bewertung durch uns kann i.d.R. in ca. 10-20 Arbeitstagen erfolgen und hängt zeitlich im Wesentlichen von der Komplexität Ihrer Unternehmensstruktur, der betriebswirtschaftlichen Transparenz der Geschäftszahlen und der Aussagefähigkeit ihrer sonstigen Geschäftsunterlagen ab.

• Zusätzlich zur Unternehmenswert-Ermittlung werden weitere rechtliche und wirtschaftliche Unternehmensdetails aus einer erweiterten Due-Diligence-Liste abgefragt.

• Wir plausibilisieren die Unterlagen auf inhaltliche Vollständigkeit und sachliche Schlüssigkeit, klären ggf. auftretende inhaltliche und/oder sachliche Divergenzen und nehmen - nach Rücksprache mit Ihnen - ggf. Anpassungen oder Bereinigungen einzelner Daten vor, soweit dies notwendig ist.

 

Ihre Vorteile/Ihr Nutzen

• Sie erhalten eine umfangreiche schriftliche Darstellung der Unternehmensbewertung (ca. 30 bis 50 Seiten einschl. Unternehmenszahlen für Bilanzen und GuV-Rechnungen) zum Ertragswert ihres Unternehmens und klaren Angaben, wie sich dieser Wert zusammen setzt und berechnet wurde.

• Eine Unternehmensbewertung gemäß IDW S 1-Standard ist immer dann zu empfehlen, wenn der Unternehmenswert im Rahmen von Kauf-/Verkaufstransaktionen bei Banken durch "wirtschaftlich anerkannte Bewertungsverfahren" ermittelt werden muss (Dealbewertung), vor Gericht sicher Bestand haben (vgl. z.B. Gesellschaftsrechtliche Bewertungen) oder bei den Finanzbehörden anerkannt werden soll (siehe auch Steuerrechtliche Bewertungen)

• Wir achten darauf, dass Ihre Daten und Zahlenangaben wirtschaftlich belastbar sind und mit der Rechtsprechung im Einklang stehen

• Unsere langjährigen und tiefgehenden Erfahrungen bei Unternehmensbewertungen und als gerichtlicher Gutachter erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die Unternehmenswerte als wirtschaftlich angemessen und rechtlich anerkannt werden.
 

4. Unterschiede Indikation und Unternehmenswertermittlung

• Bei der Unternehmenswert-Indikation ("KMU-Basic") unterstellen wir, dass ihre Angaben und Unterlagen zu den Unternehmensdaten "vollständig, klar und in sich logisch" sind, soweit für die Unternehmensbewertung relevant. Wir untersuchen diese jedoch nicht im Detail bzw. weisen auf Inkonsistenzen nur bei sehr offensichtlichen Widersprüchen hin.
· Bei der Unternehmenswert-Ermittlung ("KMU-Plus") werden Ihre Angaben und Unterlagen sowie sonstigen Unternehmensdaten von uns analysiert und plausibilisiert. Daher dauert diese ausführlichere Bewertungsform länger, gibt aber eine größere Bewertungssicherheit.
· Bei der Unternehmensbewertung gemäß IDW S 1 ("KMU-Premium") werden Ihre Angaben und Unterlagen sowie sonstigen Unternehmensdaten auf einer umfangreicheren Basis wirtschaftlich eingehender analysiert und ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung nach Rücksprache mit Ihnen angepasst. Daher ist hier ein längerer Bearbeitungszeitraum notwendig, führt aber zu einer höheren Bewertungssicherheit aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht.
 

5. Zeitbedarf und Beauftragung

• Für eine Unternehmenswert-Indikation müssen Sie mit einem Zeitaufwand von ca. 5-6 Arbeitstagen rechnen

• Eine Unternehmenswert-Ermittlung erfordert einen Zeitaufwand von ca. 6-10 Arbeitstagen

• Für eine sachgerechte Unternehmensbewertung gemäß IDW S 1-Standard müssen Sie einen Zeitaufwand von mindestens 10-20 Arbeitstagen einkalkulieren.

• Der Zeitaufwand ergibt sich jeweils in Abhängigkeit von der genauen Aufgabenstellung, individuellen Unternehmensstruktur, Branche etc. Es handelt sich daher um eine sehr grobe Schätzung, um Ihnen Anhaltspunkte über die Größenordnung des Bewertungsprojektes zu geben. Ein genauerer Zeitaufwand kann erst seriös geschätzt werden, wenn die unternehmensindividuellen Informationen vorliegen.

• Die oben angegebenen Kostenschätzungen gelten für typisch mittelständische Unternehmen (GmbH, Einzelunternehmen oder GmbH & Co. KG) mit ca. "EUR 1.0 bis 20.0 Mio. Umsatz p.a. mit HGB-Buchführung, ohne dass komplexe Konsolidierungen von Geschäftszahlen (z.B. mehrere "verbundenen" Unternehmen, Konzernstrukturen, komplexe Betriebsaufspaltungen, erheblichen internen Leistungsverrechnungen usw.) notwendig sind und alle erforderlichen Informationen zu Beginn der Bewertung vollständig vorliegen.

• Wir arbeiten als Fachgutachter für Unternehmensbewertung entweder für eine Seite (Parteigutachten) oder für beide Seiten (Gemeinschaftsgutachten) oder auch als überparteilicher Schiedsrichter (Schiedsgutachten).

• Wir arbeiten als Fachgutachter für Unternehmensbewertung ausschließlich auf Basis von schriftlichen berufsüblichen Beauftragungen, die den Bewertungsumfang und die sonstigen Auftragsbedingungen für beide Seiten transparent regeln. Die Beauftragung bereiten wir nach Rücksprache mit Ihnen für Sie vor.

 

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