Fachliche Stellungnahme

 

Für Zweifelsfälle, Bestätigung oder Widerlegung einzelner wirtschaftlicher Sachverhalte oder ermittelter Unternehmenswerte biete ich Ihnen eine Überprüfung vorhandener Gutachten an.

 

Unter Zugrundelegung meiner umfangreichen und tiefgehenden Expertise helfe ich Ihnen, mit einer "zweiten fachlichen Meinung" Ihren Standpunkt zu untermauern.

 

Anhand dieser Überprüfung, die die Anwendung der Verfahrens, die Plausibilität der Daten und auch die Überprüfung der zugrunde gelegten Prämissen und Parameter beinhaltet, kann festgestellt werden, ob die vorliegende wirtschaftliche Begutachtung (z. B. der vorliegende Unternehmenswert) den üblichen Wertansätzen entspricht und der Höhe nach plausibel ist.

 

Abhängig vom Umfang des erteilten Auftrags/Beweisbeschluss wird eine schriftliche gutachterliche Stellungnahme vorgenommen, die auftragsgemäß bei Behörden (z. B. Finanzämtern), Gerichten oder bei gesellschaftsrechtlichen und familienrechtlichen Verhandlungen zur Anwendung kommen kann.

 

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