Unternehmens- und Praxisbewertung

 

Unternehmen bewerten

Ob Sie Ihr Unternehmen- oder Anteile verkaufen oder kaufen.

Umwandlung in eine Personengesellschaft oder GmbH durchführen, z.B. bei Unternehmensnachfolge. Wir fertigen Ihnen eine qualifizierte Wertindikation (Kurzgutachten) Ihres Unternehmens.

 

Sofern Sie als auch fundierte und gerichtsfeste Werte benötigen, fertigen wir umfangreiche und qualifizierte Unternehmenswertgutachten, die auf der Grundlage anerkannter betriebswirtschaftlicher Bewertungsstandards und unter Berücksichtigung der anerkannten Rechtsprechung erstellt werden.

 

Wir ermitteln den Unternehmenswert auch nach steuerlich anerkannten Verfahren.

Sofern der von den Finanzbehörden ermittelte steuerliche Unternehmenswert zu überhöhten Werten gelangt, ermitteln wir für Sie die individuell sachgerechten Unternehmenswert unter Berücksichtigung der Branche und der Besonderheiten Ihres Unternehmens.

 

Die von uns angewendeten Bewertungsverfahren berücksichtigen die anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden und entsprechen den Anforderungen der Rechtsprechung.

 

Der Verkaufspreis Ihres Unternehmens wird nachvollziehbar und transparent unter Zugrundelegung anerkannter Bewertungsstandards ermittelt. Unsere Gutachten basieren grundsätzlich auf dem IDW-Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1 i.d.F. 2008).

 

Im Familien-und Erbrecht sind zivilrechtliche Besonderheiten bei der Bewertung zu beachten. Unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Rechtsprechung erfolgt die Unternehmensbewertung nach dem IDW Standard: Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht (IDW S 13). Selbständige freiberufliche Praxen werden unter Einbeziehung der anerkannten Rechtsprechung nach dem "modifizierten Ertragswertverfahren" bewertet (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2011, Az. XII ZR 185/08, BGHZ 188, S. 249 ff.; BGH, Urteil vom 09.02.2011, Az. XII ZR 40/09, NJW 2011, S. 999 ff.

 

Als Wirtschaftsprüfer (§ 2 Abs. 3 WPO) und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (§ 36 GewO) sind wir berechtigt, als Gerichtsgutachter und Sachverständiger für Unternehmensbewertung tätig zu werden.

 

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