Bescheinigungen

 

Im Rahmen von Restrukturierungsfällen und Insolvenzverfahren führen wir gutachterliche Tätigkeiten durch und erstellen im Bedarfsfall erforderliche Bescheinigungen für betriebswirtschaftliche und rechtliche Zwecke , sofern die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

Im sog. Schutzschirmverfahren bestimmt das Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans, wenn der Schuldner den Eröffnungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt und die Eigenverwaltung beantragt hat. Im Antrag ist eine mit Gründen versehene Bescheinigung eines erfahrenen und qualifizierten Gutachters beizufügen.

 

Aus der Bescheinigung nach § 270b InsO muss sich ergeben, dass zwar drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, jedoch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Darüber hinaus muss aus der gutachterlichen Würdigung explizit hervorgehen, dass die angestrebte Sanierung nach Einschätzung des Gutachters nicht offensichtlich aussichtslos ist.

 

Unsere Tätigkeiten führen wir unter Berücksichtigung des im Standard S 9 des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW S 9) niedergelegten Anforderungen durch.

 

Als Teil unserer gutachterliche Stellungnahme erörtern wir im Rahmen unseres sog. Grobkonzeptes die Gründe, aus denen hervorgeht, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. In Übereinstimmung mit IDW S 9 enthält das Grobkonzept das Ziel der angestrebten Sanierung und die dafür wesentlichen Maßnahmen, aber auch etwaige wesentliche Hindernisse der Sanierung.

 

Die Anforderungen, die an die Tätigkeiten des Gutachters der Bescheinigung gestellt werden, unterschreiten deutlich die Anforderungen an die Tätigkeiten, die zur Erlangung einer Aussage zur Sanierungsfähigkeit nach IDW S 6 durchzuführen sind.

 

Denkbar ist auch, dass das Grobkonzept von den gesetzlichen Vertretern erstellt wird. In diesem Fall hat der Gutachter zu würdigen, ob das Grobkonzept in sich schlüssig ist.

 

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des IDW S 9 umfasst unser Grobkonzept eine Analyse der Krisenursachen, die Darstellung der aktuellen wirtschaftlichen Situation, eine Skizze des Zukunftsbildes des Unternehmens sowie eine grobe Beschreibung der für die Sanierung angestrebten Maßnahmen mit ihren finanziellen Auswirkungen.

 

Im Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeit nehmen wir eine überschlägige Einschätzung vor, ob die skizzierten Maßnahmen für eine erfolgreiche Sanierung im Rahmen des Insolvenzplans ausreichen können. Zusätzlich wird die Realisierungswahrscheinlichkeit der einzelnen Maßnahmen qualitativ erläutert.

 

Unsere Gutachten gemäß IDW S 9 ermöglichen es Ihnen und dem Insolvenzverwalter, die Einschätzung des Gutachters detailliert nachzuvollziehen.

 

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