Wir unterstützen Ihr Unternehmen oder die von Ihnen beauftragen Rechtsanwälte und Steuerberater durch qualifizierte und unabhängige Sanierungs- und Insolvenzgutachten. Als Wirtschaftsprüfer führen wir qualifizierte Überschuldungsprüfungen, Zahlungsunfähigkeitsprüfungen und die Prüfung der Fortführungsprognose durch.
Infolge von Unternehmenskrisen oder Insolvenzen entstehen oftmals Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer. In dieser Situation ist der Geschäftsführer oftmals hohen Risiken, auch aus strafrechtlicher Sicht, ausgesetzt.
In diesem Zusammenhang können sich z.B. folgende Fragen ergeben, die wir beantworten:
• Ist das Unternehmen noch fortführungsfähig bzw. seit wann lag keine positive Fortführungsprognose mehr vor?
• Zu welchem Zeitpunkt waren Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung i.S.d. §§ 17 - 19 InsO eingetreten?
• Wann lag drohende Zahlungsunfähigkeit vor?
• Wann lag eine Unternehmenskrise vor?
• Wurden die Buchführung und die Bilanzen ordnungsgemäß geführt oder manipuliert?
• Wurden möglicherweise Vermögenswerte wirtschaftlich beiseite geschafft oder verschoben?
• Lagen Betrugshandlungen aus wirtschaftlicher Sicht (messbare Vermögensminderungen) vor?
Ob zur Abwägung der Vorgehensweise im Vorfeld einer Insolvenz oder im laufenden Zivil- oder Strafverfahren: Wir geben Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage.