Familienrecht-Bewertung

 

Im Scheidungsfall sind die vermögensrechtliche Ebene und die einkommensrechtliche Ebene zu unterscheiden.

 

Existiert ein Ehevertrag, in dem eindeutige Regelungen darüber getroffen werden, ob eine Abfindung für Unternehmensvermögen (vermögensrechtliche Ebene) im Falle einer Scheidung bezahlt wird, ergeben sich im Regelfall keine gravierenden Fragen bezüglich des Unternehmenswertes. Sofern Unternehmerehegatten jedoch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wird bei einer Scheidung in den Vermögensbilanzen der Ehegatten jeder Vermögensgegenstand einzeln erfasst, bewertet und geteilt.

 

Das eigene Unternehmen oder der Besitz einer Unternehmensbeteiligung sind meistens Vermögensgegenstände von Wert und führen zu Streitigkeiten über die Höhe des Unternehmenswertes im Scheidungsverfahren.

 

Wenn der Unterhaltsverpflichtete selbständig oder freiberuflich tätig oder Gesellschafter Geschäftsführer einer Ein-Mann- GmbH ist, ist die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens im Rahmen des Unterhaltsverfahrens bei der Ehescheidung oft streitbehaftet. Ein unabhängiges Gutachten kann hier Fragen klären und zur Schlichtung beitragen

 

Die Wahl eines nicht sachgerechten Bewertungsverfahrens oder nicht angemessener Bewertungsparameter kann zu unrealistisch hohen Unternehmenswerten, Firmenwerten, Anteilswerten oder Praxiswerten sowie ggf. zu partiellen Doppelberücksichtigungen von Vermögensweten bzw. Einkommensbestandteilen führen. Unsachgemäße Bewertungen, die nicht die familienrechtliche Rechtsprechung angemessen berücksichtigen, können das Unternehmen durch den Zugewinnausgleich in seiner Existenz gefährden.

 

Unserer Senior Partner WP/StB Dr. Heiko Buck unterstützt Sie, Ihren Rechtsanwalt und Ihren Steuerberater bei der Wertermittlung von Unternehmensvermögen, Unternehmenswerten, Anteilswerten, Praxiswerten oder Firmenwerten sowie bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens im Falle einer Scheidung.

 

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